werden. Die Verkäuferin behält sich weiterhin während der Lieferfrist handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen sowie im Farbton vor, sofern hierdurch der Kaufgegenstand nicht unerheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Weiterhin gelten, soweit nichts vereinbart ist, die grundsätzlichen handelsüblichen und werkstoffgerechten Toleranzen der Verkäuferin zuliefernden Industrie.
III. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
1. Die Ware wird – ausgenommen oberflächenempfindliches Material – grundsätzlich unverpackt geliefert. Die Verpackungskosten werden bei einem Auftragswert unter 1.000,00 € mit 1,5% vom Bruttoauftragswert, mind. jedoch 3,00 € berechnet. Transportkosten werden mit 8,00 € (Paket-Dienst), bzw. 18,00 € (Spedition) weiter berechnet. Dem Transport dienende Euro-, Flachpaletten und Euro-Gitterboxen sind sofort – spätestens jedoch in angemessener Frist – über das Speditionswesen auf eigene Kosten an die Verkäuferin zurückführen, anderenfalls werden dem Käufer pro Palette 9,20 € und pro Euro-Gitterbox 75,00 € jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Für die Nutzung und den Rücktausch der Euro-Gitterbox wird in jedem Fall ein Betrag von 4,00 € erhoben.